Novelle 13 — Eine praktische Checkliste für Ihr Unternehmen
Novelle 13 zum israelischen Datenschutzgesetz erweitert die Pflichten zur Informationssicherheit und Meldung für jedes Unternehmen, das eine Datenbank führt, erheblich — mit spürbaren Durchsetzungsbefugnissen und Bußgeldern. Hier ist, was das Gesetz tatsächlich verlangt und wie man jede Anforderung erfüllt, ohne ein sechsmonatiges Projekt.
Was sich geändert hat — in Kürze
Die Novelle verlagert den Schwerpunkt von der „Registrierung von Datenbanken" hin zu einer Pflicht zu wirksamer Informationssicherheit, Transparenz und Vorfallreaktion. Ein Unternehmen muss wissen, welche Informationen es hält, sie mit bewährten Kontrollen schützen, dokumentieren, wer worauf zugegriffen hat, und in der Lage sein, einen Sicherheitsvorfall rechtzeitig zu melden. Administrative Durchsetzung plus finanzielle Sanktionen machen dies von einem „Nice-to-have" zu einer „Pflicht".
Die Checkliste — die 7 Anforderungen und wie man sie in der Praxis erfüllt
1. Kartierung von Informationen und Assets
Sie müssen wissen, welche Geräte, Server und Cloud-Dienste Informationen halten. Bei uns: ein einziges Asset-Inventar (Endpunkte + Server + Cloud AWS/Azure/GCP/M365/Google) mit einer 3D-Verbindungskarte und einem Gesundheits-Score von 0–100 für jedes Asset.
2. Bewährte Sicherheitskontrollen
Defender/Firewall aktiv, Verschlüsselung, Berechtigungsverwaltung, Backup. Bei uns: kontinuierliche Überwachung der Kontrollen + automatische Behebung, wenn etwas abgeschaltet wird, Malware-Jagd (YARA) und Verhaltensanomalie-Erkennung (UEBA).
3. Zugriffsverwaltung und gestufte Berechtigungen
Zugriff nach dem Need-to-have-Prinzip, nicht alles für alle. Bei uns: mandantenspezifische Isolierung, Gerätefreigabe auf 3 Ebenen (Ansehen/Steuern/Verwalten) und Löschen ausschließlich dem Eigentümer vorbehalten.
4. Zugriffsdokumentation (Audit-Trail)
Wer hat zugegriffen, wann, warum. Bei uns: ein vollständiges Audit-Log für jede Aktion + Audit-on-Reveal für jedes im Tresor offengelegte Geheimnis — ein Nachweis, der nicht bestritten werden kann.
5. Backup und Wiederherstellung
Informationen, die Sie auch nach einem Ransomware-Angriff wiederherstellen können. Bei uns: unveränderliches Backup (WORM · Object-Lock), das ein Angreifer nicht löschen kann — selbst mit gestohlenen Schlüsseln — mit automatischem Wiederherstellungstest.
6. Vorfallerkennung und -meldung
Einen Sicherheitsvorfall erkennen und rechtzeitig melden. Bei uns: Echtzeit-Alarme + eine forensische Zeitleiste in Klartext (wer, was, wann, mit MITRE-Kennzeichnung) — die Grundlage für eine geordnete Meldung an die Aufsichtsbehörde.
7. Periodischer Compliance-Bericht
Nachweis für Management/Versicherer/Aufsichtsbehörde. Bei uns: eine Abbildung CIS → Novelle 13 / ISO 27001 / SOC 2 und ein Bericht, der mit einem Klick zum Download bereitsteht — ohne manuelles Sammeln von Nachweisen.